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Belegantes Blog: "Kurzarbeit hilft!" sagt Studie der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)
Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. hatte sich am 17. März 2020 mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf eine tarifliche Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit in der Systemgastronomie geeinigt. Ohne diese Einigung wäre die Einführung von Kurzarbeitergeld arbeitsrechtlich nicht oder nur mit erheblichem Zeitaufwand durch individuelle Vereinbarungen möglich gewesen. Aufgrund der Corona-Ausbreitung wurde eine Lösung zur wirtschaftlichen Abfederung dieser Krise notwendig. Mit der Vereinbarung war gleichzeitig eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf 90% des Nettolohns verbunden. Als verantwortungsvoller Sozialpartner sind wir hier vorweg gegangen. Viele andere Branchen (z.B. Filmindustrie, kommunale Arbeitgeberverbände, Metall- und Elektronindustrie BW, Kfz-Handwerk BY) ziehen nun ebenfalls mit Aufstockungen von 90% und mehr nach.
Nun zeigt eine Studie der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), dass Kurzarbeit den durch die Corona-Pandemie verursachten Rückgang der Wirtschaftsleistung um rund 45% abfedern kann. Das heißt: Ohne Kurzarbeit wäre der Rückgang fast doppelt so hoch ausgefallen. Und mit der Kurzarbeit geht ein zweiter wichtiger Aspekt einher. Mitarbeiter müssen nicht gekündigt werden. Diese Mitarbeiter stehen nach der Krise unmittelbar zur Verfügung und somit kann die vollständige Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit sofort erfolgen. Damit steht fest: Kurzarbeit wirkt und hilft unseren Mitgliedsunternehmen durch die Krise!