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Belegantes Blog: Sozialstaatskonzept 2025 - Tarifbindung aus Überzeugung
Das gerade von SPD-Chefin Andrea Nahles vorgestellte Konzept „Sozialstaat für eine neue Zeit“ widmet sich in Kapitel 1 unter anderem der Tarifbindung sowie der Sozialpartnerschaft („Den Wert der Arbeit stärken – Mehr Sozialpartnerschaft und Tarifbindung“).
Wir teilen die im Konzeptpapier genannte Überzeugung, dass Deutschland und der Arbeitsmarkt nur erfolgreich sein können, „wenn die Interessen auf Augenhöhe verhandelt werden“. Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist verantwortungsvoller Sozialpartner, gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Das zeigt sich insbesondere daran, dass alle der rund 850 BdS-Mitgliedsunternehmen – mit über 115.000 Beschäftigten – der zwingenden, deutschlandweiten Tarifbindung unterliegen. Wir begrüßen das Ziel, die Tarifbindung zu stärken und gehen als Branche mit positivem Beispiel voran. Auch gleiche Löhne in Ost und West sind bei unseren Mitgliedern Realität – wir bezahlen faire Löhne, egal wo in Deutschland.
Mit dem Vorschlag, tarifgebundene Unternehmen steuerlich besser zu stellen, soll Tarifbindung „erkauft“ werden. Dies ist ordnungspolitisch gesehen der falsche Weg, auch wenn unsere Mitglieder in finanzieller Hinsicht direkt und positiv davon berührt wären. Doch unseren Mitgliedsunternehmen geht es nicht um Vorzugsbehandlung. Sie sind aus Überzeugung tarifgebunden und wenden den Tarifvertrag auf alle Mitarbeiter an. Steuerliche Vorteile nur für tarifgebundene Unternehmen zu gewähren, greift direkt in das hohe, schützenswerte Gut der Tarifautonomie ein.
Wir plädieren stattdessen dafür, bürokratische Hürden abzubauen sowie gesetzliche Regelungen, die die Flexibilität von Unternehmen betreffen, zu überdenken – beispielsweise die Einschränkung der sachgrundlosen Befristung, und insgesamt die Unternehmenssteuern zu senken. Sowohl ausufernde Bürokratie als auch starre Strukturen sind für Unternehmen oftmals ein Grund, auf Personaleinstellungen zu verzichten oder diese zumindest nur unter größten Anstrengungen vorzunehmen. Deshalb wäre es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zielführender, wenn der Gesetzgeber diese strukturellen Hürden senken würde. Gerade aufgrund eines Mangels an Arbeitskräften liegt es im Eigeninteresse eines jeden Unternehmers, Mitarbeiter zu gewinnen und durch gute Rahmenbedingungen zu halten.
„Der Staat kann die Arbeit der Sozialpartner nicht ersetzen“ – so eine Feststellung im SPD-Konzeptpapier. Diese Aussage ist richtig und findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Dennoch gibt es immer wieder staatliche Versuche, sich als eben jener „Ersatzsozialpartner“ ins Spiel zu bringen und regulativ einzugreifen, wo keine Notwendigkeit dazu besteht.
Wir sagen klar und deutlich: Sozialpartner, das sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Sie wissen um branchenspezifische Besonderheiten und handeln aufgrund detaillierter Fachkenntnis gemeinsam Regelungen und Tarifverträge aus, die den Anforderungen der jeweiligen Branche und Unternehmen entsprechen. Deshalb lehnen wir die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro entschieden ab. In unserer Branche, die vielen Menschen mit geringen Qualifikationen oder anderen Vermittlungshemmnissen zahlreiche Chancen bietet, schadet ein so deutlich zu hoher Mindestlohn gerade dieser Zielgruppe. Über die Höhe des Mindestlohnes muss auch weiterhin die Mindestlohnkommission, auf Basis des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes und nachlaufend an der Lohnentwicklung orientiert, entscheiden.
Ebenso lehnen wir die Abschaffung des Vetorechts der Arbeitgeber bei Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) ab. Ein pauschales Vetoverbot wird weder den lokalen, unternehmensspezifischen noch tarifpolitischen Besonderheiten gerecht. Da AVE’s ohnehin schon gesetzliche Ausnahmen darstellen, ist hier eine restriktive Handhabung zwingend erforderlich. Außerdem würde ein Vetoverbot nochmal verstärkend in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit eingreifen. Es ist vorrangigste Aufgabe der Tarifparteien, die Attraktivität und Akzeptanz ihrer Tarifverträge sicherzustellen. Sollte eine Vetoverbot für Arbeitgeber bei AVE kommen, so wäre das der Einstieg in das Ende der Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie. Das eingangs von der SPD postulierte Ziel, „Interessen auf Augenhöhe“ zu verhandeln, wäre damit ad absurdum geführt.