Press release -
Mitnahmeangebote zulassen! - Sperrstundenregelungen stößt auf größtes Unverständnis und Unsicherheit
Seit dem Beschluss der Kanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 14. Oktober 2020 zur Sperrstunde in der (System-)Gastronomie herrschen in der gesamten Systemgastronomie Unverständnis und Unsicherheit.
Für allergrößte Verunsicherung sorgt die Frage, ob Drive-In, Lieferdienste und To-Go auch nach der Sperrstunde weiterhin zulässig sind. Trotz frühzeitiger Intervention des BdS bei den Ministerien und Behörden der Länder und unzähligen Nachfragen in den vergangenen Tagen, ist diese Frage nur unzureichend und höchst unbefriedigend beantwortet. Die Argumente des BdS, Drive-In und To-Go-Angebote weiterhin zulässig zu halten, sind klar. Über Drive-In- und Lieferangebote findet kein direkter, persönlicher Kontakt zwischen Gast und Mitarbeiter bzw. Lieferdienstmitarbeiter statt, sodass nicht von einem Ansteckungsrisiko auszugehen ist. Auch die Gaststättengesetze definieren eine Schank- und Speisewirtschaft als Betrieb zum Verzehr der Speisen „an Ort und Stelle“. Gerade dieser „Vor-Ort-Verzehr“ ist bei Drive-In, Lieferung und To-Go eben nicht gegeben und somit fallen aus Sicht des BdS diese Angebote auch nicht unter die Sperrstunde. Darüber hinaus sind die Restaurants der BdS-Mitglieder oft auch Anlaufstelle für systemrelevante Berufe, wie Polizei und Rettungskräfte, die in den Nachtschichten das gastronomische Angebot nutzen.
„Einige Länder, wie Bayern, Saarland, Hamburg oder Thüringen haben eindeutig und richtigerweise klargestellt, dass Drive, To-Go- und Lieferdienstangebote auch nach der Sperrstunde zulässig sind. Diese Klarheit wünschen wir uns von allen Bundesländern. Es kann nicht sein, dass von Kommune zu Kommune unterschiedliche Regelungen bei vergleichbarer Ausgangslage herrschen. Das ist weder rechtssicher begründbar noch verhältnismäßig den Unternehmern sowie den Bürgern vermittelbar. Uns kann auch niemand begründen, weshalb ein Drive-In aus infektiologischer Sicht problematisch wäre und deshalb geschlossen werden müsste“, macht BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante ihrem Ärger Luft. Sie richtet ein Appell an die politischen Entscheidungsträger: „Geben Sie der (System-) Gastronomie, die als erste Branche überhaupt und seit mittlerweile deutlich über 6 Monaten am stärksten unter den Beschränkungen leidet, eine wirtschaftliche Grundlage und bundeseinheitliche, belastbare Aussagen an die Hand. Lassen Sie Mitnahmeangebote in der (System-) Gastronomie auch nach der Sperrstunde zu!“
Neueste Medienberichte, nach denen die Bundesregierung einen „Lockdown light“ mit Restaurantschließungen plant, befeuern die Angst und die Sorgen um die wirtschaftliche Existenz in der Branche. Belegante drückt ihre große Besorgnis über diese Berichte aus: „Unsere Mitglieder haben bewiesen, dass sie verantwortungsvoll und mit durchdachten und behördlich genehmigten Konzepten alle Hygienevorgaben beachten und umsetzen. Wir geben ein Stück Normalität und Raum für kontrollierte Zusammenkünfte. Es ist schlicht nicht mehr nachvollziehbar, weshalb die (System-) Gastronomie erneut an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs gedrängt wird.“
Categories
Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die umfassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands. Der BdS vereint die relevanten Player der Systemgastronomie, zu denen unter anderem die Marken Autogrill, Burger King, KFC, McDonald’s, NORDSEE, Pizza Hut, Starbucks, Vapiano, L´Osteria aber auch neuere Konzepte wie beispielsweise GinYuu, Five Guys oder Meatery zählen. Die BdS-Mitgliedsmarken erwirtschafteten 2019 mit über 120.000 Beschäftigten 6,8 Milliarden Euro in rund 3000 Standorten. Der BdS ist ein Verband mit zwingender Tarifbindung für seine Mitgliedsrestaurants.